Anleitung für die Heimdurchführung
des Eidgenössischen Schützenfestes Luzern 2020 

Anleitung für die Heimdurchführung

 

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Alle teilnehmenden Schützinnen und Schützen am ESF Luzern 2020 anerkennen diese Schiessplan-Bestimmungen und Vorschriften sowie die ergänzenden Weisungen und Regeln als gegenseitige Vereinbarung. Bei allfälligen Unstimmigkeiten ist der deutsche Text des Schiessplanes ergänzt mit dem vorliegenden Dokument massgebend. Das ESF Luzern 2020 findet auf Grund der aktuellen Covid-19-Lage mit Ausnahme einzelner Spezialwettkämpfe nicht in der Region Luzern statt. Die Vereine absolvieren ihre Schiessprogramme zu Hause oder auf einem Schiessstand ihrer Wahl.


1 Dauer und Schiesszeiten

1.1 Allgemeines Schiessen

  • Freitag, 11.06. bis Sonntag, 11.07.2021.
  • In diesem Zeitfenster können die teilnehmenden Vereine ihre Schiesstage und Schiesszeiten frei wählen.
  • Die gewählten Schiesstage und Schiesszeiten sind gemäss Punkt 4.4 in der Schiesstagemeldung VVA ihres Vereins bis am 10.05.2021 unter der Rubrik «SF» und mit dem Vermerk «ESF2020» zu erfassen, oder ihrem Schiessoffizier zu mel-den.   

 

1.2 Spezialwettkämpfe

Die aufgeführten Spezialwettkämpfe finden wie vorgesehen im Raum Luzern statt:

  • Eröffnungsschiessen – Samstag, 05.06.2021
  • Akademikerwettkampf – Freitag, 02.07.2021
  • Eidgenössischer Ständematch – Freitag, 09. bis Samstag, 10.07.2021
  • Schützenkönigskonkurrenzen – Sonntag, 11.07.2021

 

1.3 Schützen-Festwoche ESF Luzern 2020

Das Eidgenössische Schützenfest Luzern 2020 wird im Rahmen einer besonderen Schützen-Festwoche auf dem Gelände der Messe Luzern offiziell abgeschlossen. Diese Schützen-Festwoche bildet den kameradschaftlichen Treffpunkt aller Schützinnen und Schützen aus der ganzen Schweiz. Während dieser Woche findet auch das Absenden und der Offizielle Tag statt. Umrahmt wird die Schützen-Festwoche zudem mit Konzerten und einer attraktiven Fachmesse für den Schiesssport. Natürlich wird während diesen aussergewöhnlichen Tagen auch für besondere Gaumenfreuden gesorgt sein.

  • Datum: Freitag, 08. bis Sonntag, 17.10.2021
  • Öffnungszeiten werden in Kürze auf lu.2020.ch aufgeschaltet
  • Ort: Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern
  • Aktivitäten:     
    • Absenden Einzelgaben – Samstag, 09.102021
    • Absenden Vereine – Samstag, 09.10.2021
    • Offizieller Tag – Samstag, 16.10.2021
    • Abrechnung/Gabenbezug Schiessen – Freitag, 08. – Sonntag, 17.10.2021
    • Weitere Programmpunkte werden auf lu2020.ch nachgeführt

2 Mutationen, Nachmeldungen und Abmeldungen

Das OK ESF2020 betreibt für Vereine und Schützen ein Mutationsbüro auf der Schiessanlage Hüslenmoos in Emmen. In Ausnahmefällen können Mutationen und Nachmeldung auch auf schriftlichem Weg an die Anmeldeadresse erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein einzusenden sind. Bitte beachten Sie, dass solche Mutationen inkl. Postweg (A-Post) mindestens eine Woche in Anspruch nehmen werden.
 

2.1 Öffnungszeiten Mutationsbüro

  • Samstag, 05.06.2021: 10.00 – 18.00 Uhr
  • Mittwoch, 09.06. bis Samstag, 12.06.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
  • Mittwoch, 16.06. bis Samstag, 19.06.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
  • Donnerstag, 24.06. bis Samstag 26.06.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
  • Donnerstag, 01.07. bis Samstag, 03.07.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
  • Donnerstag, 08.07.2021: 14.00 – 19.00 Uhr

 

2.2 Im Mutationsbüro befinden sich folgende Schalter

  • Abholung aller vorbestellten, nicht bezahlten und nicht versandten Schiessbüchlein
  • Rückerstattungen von Gutschriften an die Vereine
  • Abmeldungen angemeldeter Schützen
  • Mutationen für Neu-, Ersatz- und Nachmeldungen

 

2.3 Nachlösen von zusätzlichen Stichen und Nachdoppelpassen

2.3.1 Nicht gelöste und nicht bezahlte Stichprogramme

Teilnehmende, die nicht gelöste und nicht bezahlte Stichprogramme zusätzlich schies-sen wollen, können diese Programme ohne vorherige Bestellung absolvieren.

2.3.2 Inrechnungstellung zusätzlicher Stiche

Mit der Resultaterfassung werden die zusätzlich geschossenen Stiche gekennzeichnet; die zusätzlichen Stiche werden den Vereinen in Rechnung gestellt oder mit der Rück-vergütung verrechnet. Die Vereine verpflichten sich, diese zusätzlich absolvierten Pro-gramme ihrer Vereinsmitglieder zu bezahlen.

2.3.3 Interne Verrechnung

Für die vereinsinterne Verrechnung der zusätzlich geschossenen Stiche sind die Verei-ne verantwortlich.

2.3.4 Nachlösen von zusätzlichen Übungskehrpassen

Auf das Nachlösen von zusätzlichen Übungskehrpassen verzichtet das OK zugunsten der lokalen Organisatoren. Für diese Passen erfolgt aber keine Munitionsrückvergütung oder anderweitige Entschädigung.

 

2.4 Ausführung von Mutationen, Nachmeldungen und Abmeldungen

2.4.1 Online Neuanmeldungen von Vereinen

Diese sind möglich bis zum 21.05.2021 auf dem Anmeldeportal unter https://anm.shoot.ch/anm/anmeldung.aspx; danach im Mutationsbüro auf der Schiessanlage Hüslenmoos in Emmen. Bitte beachten Sie die Öffnungstage und Öffnungszeiten unter Punkt 2.1.

2.4.2 Mutationen und Nachmeldungen

Diese sind vor dem Schiessen im Mutationsbüro auf der Schiessanlage Hüslenmoos in Emmen zu erledigen. Bitte beachten Sie die Öffnungstage und Öffnungszeiten unter Punkt 2.1.

2.4.3 Nachmeldungen von Teilnehmenden

Vereine, welche noch Teilnehmende nachzumelden haben, können diese in der Vorbestellphase an die offizielle Anmeldeadresse oder während den Öffnungszeiten des Mutationsbüros vor Ort nachmelden. Für Nachmeldungen wird keine Mutationsgebühr erhoben.

2.4.4 Ersatzmeldungen

Diese können im Mutationsbüro während den Öffnungszeiten gemäss Punkt 2.1 erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein der Teilnehmenden vorzulegen sind. Für alle Er-satzmeldungen wird pro zu änderndes Schiessbüchlein eine Gebühr von CHF 8.00 erhoben.

2.4.5 Gruppenwettkampf, Nachmeldungen von Gruppen

Vereine, welche ihre Gruppe(n) nicht gleichzeitig mit der Vereinsanmeldung gemeldet haben, können diese im Mutationsbüro während den Öffnungszeiten nachmelden, wo-bei die Schiessbüchlein der betreffenden Teilnehmenden vorgelegt werden müssen. Der Gruppenstich darf in allen diesen Schiessbüchlein noch nicht geschossen sein.

2.4.6 Gruppenwettkampf, Änderungen bei bestehenden Gruppen

Gruppenmutationen können im Mutationsbüro während den Öffnungszeiten erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein der betreffenden Teilnehmenden vorgelegt werden müssen. Der Gruppenstich darf in diesen Schiessbüchlein noch nicht geschossen sein.

2.4.7 Abmeldungen

Abmeldungen können durch den Vereinsverantwortlichen während der Dauer des     Schies-sens im Mutationsbüro während den Öffnungszeiten erledigt werden. In Ausnahmefällen können Abmeldungen durch den Vereinsverantwortlichen auch in der Schützenfestwoche erledigt werden.


3 Schiessbüchlein und Gebühren

3.1 Versand Schiessbüchlein

Die bezahlten Schiessbüchlein werden den angemeldeten Vereinen Ende Mai 2021 per Post zugestellt. Wir bitten die Vereine, alle offenen Rechnungen bis Ende April 2021 zu begleichen. Nicht versandte Schiessbüchlein müssen im Mutationsbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden.

3.2 Gebühr für Mutationen

Für alle Mutationen wird pro zu änderndem Schiessbüchlein eine Gebühr von CHF 8.00 erhoben.

3.3 Gebühr für Annullationen

Die Annullation eines Schiessbüchleins wird mit CHF 35.– in Rechnung gestellt oder mit der Rückzahlung verrechnet.

3.4 Rückerstattungen

Einzelne Stiche sowie Übungskehr- und Nachdoppelpassen werden nicht zurückerstattet.


4 Schiessanlagen

4.1 Heimschiessstand

Die Vereine absolvieren ihre Schiessprogramme zu Hause oder auf einem Schiessstand ihrer Wahl.

4.2 Anlagen mit elektronischer Trefferanzeige

Die Stichprogramme Gewehr 300m und Gewehr 50m dürfen nur auf Anlagen mit elektronischer Trefferanzeige geschossen werden.

4.3 Manuelle Laufscheiben

Die Stichprogramme Pistole 50m und Pistole 25m können auf manuellen Laufscheiben geschossen werden.

4.4. Erfassung der Schiesstage/-zeiten

Alle in den Vereinen vorgesehenen Schiesstage und -zeiten sind bis 10.05.2021 in der VVA (Schiesstagemeldung) in der Spalte Art mit «SF» (Schützenfest) und in der Spalte Anlass mit «ESF2020» zu erfassen, oder dem zuständigen Schiessoffizier zu melden. Unter diesen Voraussetzungen zählen diese Schiesszeiten nicht zum Lärmkataster (Schiesshalbtage).

4.5 Barcodes und Programm-Nummern im Schiessbüchlein

Die Barcodes oder Programm-Nr. im Schiessbüchlein 300m sind auf allen elektronischen Anlagen 300m gültig. Die im Schiessbüchlein G50m vorhandenen Barcodes funktionieren nur auf den neuen Anlagen der Firmen SIUS und POLYTRONIC.


5 Sportgeräte-Kontrolle

Für das «Allgemeine Schiessen» ist keine Sportgeräte-Kontrolle vorgesehen. Die durchführenden Vereine gewährleisten die Sicherheit mittels geeigneten Eintritts- und Austrittskontrollen.


6 Munition

6.1 Ordonnanz-Munition

Auf die Distanz 300m und mit den Ordonnanzpistolen darf nur vom VBS gelieferte Ordonnanz-Munition verschossen werden.

6.2 Munitionsabgabe und -rückvergütung Gewehr 300m

Die Munition 300m wird von den Vereinen aus ihrer Vereinsdotation an die Teilnehmenden abgegeben. Die Rückvergütung der Munition an die Vereine erfolgt mit der Abrechnung des Schiessberichtes VBS. Jedem Verein werden die verschossenen Ordonnanzpatronen (GP11 und GP90), gemäss den gelösten und nachgelösten Stichen gutgeschrieben.

6.3 Munition Gewehr 50m und Pistole 50/25m

Die Munition Gewehr 50m und Pistole 50/25m ist von den Teilnehmenden mitzubringen oder bei ihrem Verein zu kaufen. Die Munition ist bei diesen Disziplinen nicht im Stichpreis inbegriffen.


7 Schussgeld / Entschädigung an Vereine

Jedem teilnehmenden Verein wird folgende Entschädigung entrichtet:

  1. Schussgeld 25 Rappen pro verschossene Patrone;
  2. Organisationsbeitrag 12 Rappen verschossene Patrone;
  3. Munitionsvergütung GP11 und GP 90 siehe Punkt 6.2;
  4. Vergütung Sport- und Ausbildungsbeitrag Pistole: 10 Rappen pro Schuss Ordonnanzmunition für alle Stiche ohne Übungskehr.

Die Abrechnung erfolgt mit der Verrechnung allfälliger Stichnachlösungen nach dem Schiessen.


8 Schiessregeln, Schusswertung und Resultat-Auswertung

8.1 Schiessregeln

Für alle Schiessregeln wird ausdrücklich auf die RSpS des SSV für alle Disziplinen verwiesen.

8.2 Schusswertung

Die Schusswertung erfolgt gemäss Regeln RSpS mit den dazugehörenden Technischen Regeln der jeweiligen Disziplin.

8.3 Resultatauswertung

Alle gelösten Stiche sind nach Möglichkeit auf Rollen mit Selbstklebepapier zu schiessen und in das Schiessbüchlein einzukleben. Solche Rollen können notfalls im Mutationsbüro in Emmen bezogen werden oder bei Schiesskomptabilitäten Hammer in Balsthal bestellt werden.


9 Resultat-Erfassung und Resultat-Übermittlung

9.1 Erfassung von Resultaten auf Webportal

Die Vereinsverantwortlichen sind angehalten, alle geschossenen Resultate umgehend, aber bis spätestens 15.07.2021 auf dem vorbereiteten Webportal zu erfassen, zu kontrollieren und deren Richtigkeit zu bestätigen.

9.2 Kontrolle der Resultate

Alle Teilnehmenden müssen nach dem Erfassen der Resultate durch Ihren Verein die erfassten Resultate kontrollieren und eventuell korrigieren lassen. Auf nach dem Fest eingehende Reklamationen kann nicht mehr eingetreten werden. Die so ausgewerteten Resultate sind endgültig.

Resultatkontrolle: www.shoot.ch (Eidgenössisches Schützenfest 2021)

9.3 Teilnahme an der Schützenkönigskonkurrenz

Resultate von Teilnehmenden, die an der Schützenkönigskonkurrenz teilnehmen wollen, sind bis spätestens Donnerstag, 08.07.2021, 24.00 Uhr, zu erfassen. Teilnehmende, die alle Bedingungen erfüllen, werden automatisch in die Qualifikationsliste aufgenommen.

9.4 Helpdesk für Resultaterfassung

Bei Problemen mit der Resultaterfassung steht ihnen ein Helpdesk zur Verfügung. Genauere Angaben finden Sie auf dem Webportal für die Resultaterfassung.


10 Ergänzende Weisungen zu den Spezialwettkämpfen

10.1 Eröffnungsschiessen

  • Samstag, 05.06.2021, Schiessplatz Emmen.
  • Alle definitiv angemeldeten Teilnehmer erhalten das Standblatt mit Angabe der Schiesszeit/Scheibe bis Ende Mai 2021 per Post zugestellt.
  • Nachmeldungen/Mutationen sind vor Ort möglich (Siehe dazu auch Punkt 2).
  • Die Teilnehmenden finden sich zur angegebenen Startzeit auf ihrer zugeteilten Scheibe ein. Die aktuellen Covid-19-Schutzmassnahmen sind einzuhalten.
  • Nach dem Schiessen verifizieren die Teilnehmenden ihr Resultat am Schalter «Kontrolle» auf dem Schiessplatz Emmen. Anschliessend beziehen sie vor Ort die Gaben und Auszeichnungen.
  • Nicht bezogene Gaben und Auszeichnungen verfallen zugunsten der Festkasse. Es werden keine Gaben nachgesandt.

10.2 Eidgenössischer Ständematch (ESM 2020)

Die Reglemente, Ausführungsbestimmungen und Weisungen werden den 'Kantonalverantwortlichen Ständematch' durch die Projektleitung ESM des SSV direkt zugestellt.

10.3 Schützenkönigskonkurrenzen

Aufgrund der dezentralen Durchführung auf den Heimständen werden in Absprache mit dem SSV die Teilnehmerfelder für die Ausstiche der Schützenkönigskonkurrenzen wie folgt vergrössert:

  • G300, Kat. A:  neu: Schiessanlage Stalden, Kriens
    Teilnehmer Ausstich: 72 (3 Ablösungen à je 24 Teilnehmer)
  • G300, Kat. D:  Teilnehmer Ausstich: 72 (3 Ablösungen à je 24 Teilnehmer)
  • G300, Kat. E:  Teilnehmer Ausstich: 54 (3 Ablösungen à je 18 Teilnehmer)
  • G50: Teilnehmer Ausstich: 40 (2 Ablösungen à je 20 Teilnehmer; keine Vergrösserung des Teilnehmerfeldes)
  • P50: Teilnehmer Ausstich: 48 (3 Ablösungen à je 16 Teilnehmer)
  • P25: Teilnehmer Ausstich: 60 (3 Ablösungen à je 20 Teilnehmer)
     
  • Die Schiesszeiten der jeweiligen Ablösungen wie auch der entsprechenden Königsfinale werden rechtzeitig auf lu2020.ch bekanntgegeben.
  • Resultaterfassung von Schützen, die an der Schützenkönigskonkurrenz teilnehmen wollen, gemäss Punkt 9.3.

11 Auszeichnungen / Auszahlungen / Naturalgaben

Unter Vorweisen des Schiessbüchleins sind alle Auszeichnungen sowie sofortige Auszahlungen und Naturalgaben während der Dauer der Schützen-Festwoche ESF Luzern 2020 vom 08.-17.10.2021 in der Messe Luzern zu beziehen. Nachträgliche Ansprüche werden nicht mehr anerkannt.


12 Absenden

Das Absenden findet im Rahmen der «Schützen-Festwoche ESF Luzern 2020» in der Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern, statt. Im Rahmen der Schützen-Festwoche können die Vereinsgaben der nicht ans Absenden eingeladenen Vereine bezogen werden. Die auszeichnungsberechtigten Vereine müssen am Absenden teilnehmen und erhalten an diesem Anlass ihre Gabe und Auszeichnung.

Allgemeines Schiessen:

  • Die gabenberechtigten Teilnehmenden und Vereine werden persönlich eingeladen.
  • Vereinskonkurrenzen – Samstag, 09.10.2021
  • Stichscheiben – Samstag, 09.10.2021
  • Gruppenwettkämpfe – kein Absenden

13 Anreise

13.1 Schiessplatz Hüslenmoos Emmen

  • Auto: Zentraler Parkplatz bei der Schiessanlage
  • ÖV: Shuttletransport ab Bahnhof Emmenbrücke nur an Tagen mit Spezialwettkämpfen.

13.2 Schiessplatz Stalden Kriens

  • Auto: Zentraler Parkplatz bei der Schiessanlage
  • ÖV: Busverbindung Linie 71 ab Bahnhof Luzern bis Obernau, Schiessstand Stalden.

13.3 Schiesssportzentrum Luzern Indoor, Zihlmattweg 43, 6005 Luzern

  • Auto: Zentraler Parkplatz beim Schiesssportzentrum.
  • ÖV: S-Bahn ab Bahnhof Luzern bis zur Haltestelle «Allmend/Messe». Mit der Buslinie 20 ab Bahnhof Luzern bis «Zihlmattweg».

13.4 Schützen-Festwoche ESF Luzern 2020, Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern

  • Auto: Signalisierte Messe-Parkplätze Allmend Luzern.
  • ÖV: S-Bahn ab Bahnhof Luzern bis zur Haltestelle «Allmend/Messe». Mit der Buslinie 20 ab Bahnhof Luzern bis «Allmend (Messe Luzern)».

14 Übernachtungen

Das Hotel EMME in der Kaserne Emmen steht nicht mehr zur Verfügung; wir verweisen auf unsere Partnerhotels gemäss Schiessplan ab Seite 25. Camping und Schlafen im Stroh werden nicht mehr angeboten


15 Erreichbarkeit

15.1 Allgemeine Auskunft

  • +41 (0)41 798 04 79
  • bis 11.07.2021:     
    • am Dienstag, Donnerstag, Samstag, jeweils von 09.00 – 11.30 Uhr
  • ab 12.07.2021:     
    • am Dienstag, jeweils von 09.00 – 11.30 Uhr

15.2 Auskunft Schiessen 

  • +41 (0)62 386 90 06
  • bis 03.06.2021 (analog Rangeurbüro Hammer)
    • Dienstag 13.30 – 16.00 Uhr
    • Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
  • ab 11.06. – 10.07.2021:
    • Montag bis Samstag
    • jeweils 09.00 – 20.00 Uhr

15.3 Mutationsbüro                     

  • +41 (0)41 798 04 75
  • Öffnungszeiten gemäss Punkt 2.1.

16 Versicherung

Alle Teilnehmenden sind während der Dauer des Schiessens bei der USS nach deren Bestimmungen gegen Unfall versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber der Festorganisation und ihren Organen ausdrücklich auf alle Ansprüche, die von der USS nicht gedeckt sind. Die Teilnehmenden können sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht für Unfälle und Schäden, die sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden.


17 Schlussbestimmungen

Widerhandlungen gegen die Bestimmungen der RSpS des SSV oder dieses Schiess-planes können die Streichung der Resultate, den Verlust der einbezahlten Schiess-büchlein und Stichpreise sowie die Ausweisung aus den Schiessständen und die Überweisung an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV zur Folge haben. Diese Anleitung kann in Absprache mit dem SSV durch das OK ESF Luzern 2020 jederzeit an die aktuellen Bedingungen angepasst werden.

 

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